Der Bundesrat hat entschieden, bis Ende März 2021 das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Verfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beizubehalten. Daher sind für die Abrechnungen von KAE bis und mit November 2020 ausschliesslich die hier zur Verfügung stehenden eServices (neu!) und COVID-19-Excel-Formulare zu verwenden, unabhängig von der Begründung der KAE.
Voranmeldung bei der KAST
Ab sofort ist es möglich, «COVID-19 Voranmeldung von Kurzarbeit» online einzureichen. Klicken Sie hierfür auf die Angebote für Arbeitgeber auf dem Job-Room und scrollen Sie zum Bereich «eServices - Einfache digitale Übermittlung». Dort wählen Sie den entsprechenden eService.
Diesen eService können Sie mit oder ohne Log-in benutzen. Der Vorteil des Log-in ist die automatische Übernahme der von Ihnen hinterlegten Kontaktinformationen. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung.
Excel-Formular*:
*Bitte laden Sie die Excel-Formulare immer neu herunter, um sicher die aktuellste Version zu verwenden. Die Excel-Formulare sind nicht kompatibel mit der Anwendung Numbers, daher bitte ausschliesslich online oder auf Excel darauf zugreifen.
Geltendmachung bei der Kasse
NEU: eServices – Einfache digitale Übermittlung
Ab sofort ist es möglich, «COVID-19 Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» online einzureichen. Dieser eService ermöglicht die Einreichung der Abrechnung ab September mit automatischer Karenztagberechnung wie auch der vorherigen Monate ohne Karenztag.
Klicken Sie hierfür auf die Angebote für Arbeitgeber auf dem Job-Room und scrollen Sie zum Bereich «eServices - Einfache digitale Übermittlung». Dort wählen Sie den entsprechenden eService.
Diesen eService können Sie nur mit einem Log-in benutzen. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung. Die von Ihnen hinterlegten Kontaktinformationen werden automatisch übernommen.
Excel-Formular* für die Abrechnungsperioden September bis und mit November 2020:
Excel-Formular* für die Abrechnungsperioden Dezember 2020 bis und mit März 2021, wenn im Betrieb KEINE Personen mit Einkommen unter CHF 4'340 pro Monat (bei einem Vollzeitpensum oder umgerechnet auf ein Vollzeitpensum) von Kurzarbeit betroffen sind:
Excel-Formular* für die Abrechnungsperioden Dezember 2020 bis und mit März 2021, wenn im Betrieb Personen MIT Einkommen unter CHF 4'340 pro Monat (bei einem Vollzeitpensum oder umgerechnet auf ein Vollzeitpensum) von Kurzarbeit betroffen sind:
*Bitte laden Sie die Excel-Formulare immer neu herunter, um sicher die aktuellste Version zu verwenden. Die Excel-Formulare sind nicht kompatibel mit der Anwendung Numbers, daher bitte ausschliesslich online oder auf Excel darauf zugreifen.