Der Bundesrat hat entschieden, bis Ende Juni 2021 das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Verfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beizubehalten. Daher sind für die Abrechnungen von KAE bis und mit November 2020 ausschliesslich die hier zur Verfügung stehenden eServices und COVID-19-Excel-Formulare zu verwenden, unabhängig von der Begründung der KAE.
Voranmeldung bei der KAST
Ab sofort ist es möglich, «COVID-19 Voranmeldung von Kurzarbeit» online einzureichen. Klicken Sie hierfür auf die Angebote für Arbeitgeber auf dem Job-Room und scrollen Sie zum Bereich «eServices - Einfache digitale Übermittlung». Dort wählen Sie den entsprechenden eService.
Diesen eService können Sie mit oder ohne Log-in benutzen. Der Vorteil des Log-in ist die automatische Übernahme der von Ihnen hinterlegten Kontaktinformationen. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung.
Excel-Formular*:
*Bitte laden Sie die Excel-Formulare immer neu herunter, um sicher die aktuellste Version zu verwenden. Die Excel-Formulare sind nicht kompatibel mit der Anwendung Numbers, daher bitte ausschliesslich online oder auf Excel darauf zugreifen.
Anpassung einer bestehenden Bewilligung bei der KAST
Achtung
Das untenstehende Formular ist ausschliesslich für das Gesuch um eine Anpassung einer bestehenden Bewilligung zu verwenden. Für neue Voranmeldungen ist das obenstehende Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit» zu verwenden. Anpassungen von Bewilligungen sind aus folgenden Gründen möglich:
- Rückwirkende Aufhebung der Voranmeldefrist
- Rückwirkende Verlängerung der Bewilligungsdauer
- Rückverschieben des Beginns der Bewilligung aufgrund behördlicher Massnahmen
Das Gesuch ist bis zum 30. April 2021 bei der zuständigen KAST einzureichen.
Die aufgrund einer Anpassung korrigierten Abrechnungen für die betroffenen Monate müssen nochmals vollumfänglich mittels üblichem Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» bis zum 30. April 2021 an die Arbeitslosenkasse gesendet werden (siehe unten).
Nähere Informationen zur Anpassung einer Bewilligung entnehmen Sie den entsprechenden FAQ.
Excel-Formular*:
*Bitte laden Sie die Excel-Formulare immer neu herunter, um sicher die aktuellste Version zu verwenden. Die Excel-Formulare sind nicht kompatibel mit der Anwendung Numbers, daher bitte ausschliesslich online oder auf Excel darauf zugreifen.
Geltendmachung bei der Kasse
NEU: eServices – Einfache digitale Übermittlung
Ab sofort ist es möglich, «COVID-19 Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» online einzureichen. Klicken Sie hierfür auf die Angebote für Arbeitgeber auf dem Job-Room und scrollen Sie zum Bereich «eServices - Einfache digitale Übermittlung». Dort wählen Sie den entsprechenden eService.
Diesen eService können Sie nur mit einem Log-in benutzen. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung. Die von Ihnen hinterlegten Kontaktinformationen werden automatisch übernommen.
Abrechnungen im Zusammenhang mit einer rückwirkenden Anpassung
Für die Monate, für die ein Betrieb neu oder länger Kurzarbeitsentschädigung abrechnen möchte, muss bis zum 30. April 2021 eine (korrigierte) vollumfängliche Abrechnung für den ganzen Monat (inklusive der bereits abgerechneten Ausfallstunden) mittels üblichem Formular oder eService «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» und mit allen Beilagen an die Arbeitslosenkasse gesendet werden.
Es gibt kein spezifisches Formular für Abrechnungen im Zusammenhang mit einer rückwirkenden Anpassung einer Bewilligung oder mit einer rückwirkenden Bewilligung. Auch in diesen Fällen sind die üblichen Abrechnungsformulare zu verwenden.
Excel-Formular* für die Abrechnungsperioden September bis und mit November 2020:
Excel-Formular* für die Abrechnungsperioden Dezember 2020 bis und mit Juni 2021, wenn im Betrieb KEINE Personen mit Einkommen unter CHF 4'340 pro Monat (bei einem Vollzeitpensum oder umgerechnet auf ein Vollzeitpensum) von Kurzarbeit betroffen sind:
Excel-Formular* für die Abrechnungsperioden Dezember 2020 bis und mit Juni 2021, wenn im Betrieb Personen MIT Einkommen unter CHF 4'340 pro Monat (bei einem Vollzeitpensum oder umgerechnet auf ein Vollzeitpensum) von Kurzarbeit betroffen sind:
*Bitte laden Sie die Excel-Formulare immer neu herunter, um sicher die aktuellste Version zu verwenden. Die Excel-Formulare sind nicht kompatibel mit der Anwendung Numbers, daher bitte ausschliesslich online oder auf Excel darauf zugreifen.