eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung - ordentliches Verfahren ab April 2022
Das summarische Verfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) kommt nur bis und mit der Kontrollperiode März 2022 zur Anwendung. Für die Abrechnungen von KAE ab April 2022 gilt wieder das ordentliche Verfahren, auch wenn die Kurzarbeit weiterhin durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie verursacht wird. In diesem Fall beinhaltet die ordentliche KAE-Abrechnung auch weiterhin die bis Ende 2022 gültigen höheren Ansätze für Personen mit geringen Einkommen.
Bei Kurzarbeit, die ausschliesslich auf andere Gründe (z. B. auf die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine) zurückzuführen ist, gelten hingegen die Regeln des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die keine höheren Ansätze für Personen mit geringem Einkommen vorsehen. Die Formulare für die Abrechnung nicht pandemiebedingter Kurzarbeit werden von der kantonalen Amtsstelle (KAST) mit der Bewilligung zugestellt.
Auf dieser Seite stehen die notwendigen Formulare für die Abrechnung ab April 2022 zur Verfügung. Die Abrechnungen nach dem summarischen Verfahren sind noch bis 30.06.2022 auf der bisherigen Formularseite abrufbar (bis zum Ende der Frist für die Geltendmachung).
Voranmeldungen von Kurzarbeit müssen seit September 2021 wieder per ordentlichem Verfahren eingereicht werden – entweder via eService oder entsprechendem Formular (PDF).
Voranmeldung bei der KAST
eServices – Einfache digitale Übermittlung
Ab sofort ist es möglich, die Voranmeldung von Kurzarbeit (ordentliches Verfahren) online einzureichen. Klicken Sie hierfür auf die Angebote für Arbeitgeber auf dem Job-Room und scrollen Sie zum Bereich «eServices - Einfache digitale Übermittlung». Dort wählen Sie den entsprechenden eService.
Diesen eService können Sie mit oder ohne Log-in benutzen. Der Vorteil des Log-in ist die automatische Übernahme der von Ihnen hinterlegten Kontaktinformationen. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung.
Geltendmachung bei der Kasse
eServices – Einfache digitale Übermittlung
Reichen Sie den Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit online ein. Klicken Sie hierfür im Job-Room auf «Arbeitgeber» und scrollen Sie zum Bereich «eServices - Einfache digitale Übermittlung». Dort wählen Sie den entsprechenden eService, welchen Sie nur mit einem Log-in benutzen können. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung. Die von Ihnen hinterlegten Kontaktinformationen werden automatisch übernommen.
Voranmeldung bei der KAST
*Bitte laden Sie die Formulare immer neu herunter, um sicher die aktuellste Version zu verwenden.
Geltendmachung bei der Kasse
Wird die Kurzarbeit mindestens teilweise weiterhin durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie verursacht, kommen bis Ende 2022 folgende Formulare zur Anwendung:
*Die Excel-Formulare sind nicht kompatibel mit der Anwendung Numbers, daher bitte ausschliesslich via Excel darauf zugreifen oder den eService verwenden.
Folgende Hilfsmittel unterstützen Sie beim Ausfüllen der KAE-Abrechnung im ordentlichen Verfahren:
Der Erhebungsbogen für die Ermittlung der saisonalen Ausfallstunden ist in die Excel-Abrechnung und im eService integriert.
Kurzarbeit für Heimarbeitnehmende
Voranmeldung bei der KAST
Geltendmachung bei der Kasse
Kurzarbeit infolge wetterbedingter Kundenausfälle
Voranmeldung bei der KAST
Geltendmachung bei der Kasse