- Differenz zwischen Stichtag (letzter Tag im Monat) und dem Geburtsdatum (Jahr und Monat) der betreffenden
Person. - Die Klassenbildung erfolgt in Schritten von fünf Jahren.
Zahl der registrierten Arbeitslosen am Stichtag (letzter Tag des Monats) geteilt durch die Zahl der Erwerbspersonen, multipliziert mit 100. Die Zahl der Erwerbspersonen wird durch das Bundesamt für Statistik im Rahmen der jährlichen Strukturerhebung (Volkszählung) erhoben. Sie beträgt seit 1. Jan. 2014 4‘493‘249 Personen gemäss 3-Jahres-Pooling 2012 bis 2014 der Strukturerhebungsdaten. Die vom SECO verwendete Erwerbspersonenzahl umfasst auch die Diplomaten und internationalen Funktionäre mit Wohnsitz in der Schweiz.
- Vollzeit
90% oder mehr der betriebsüblichen Arbeitszeit. - Teilzeit
Weniger als 90% der betriebsüblichen Arbeitszeit.
- Selbständig
Inhaber einer Einzelunternehmung oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. - Kaderfunktion
Mit Leitungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben beauftragt.
- Fachfunktion
Mit Aufgaben von erheblicher Schwierigkeit betraut, die unter eigener Verantwortung ausgeführt werden. - Hilfsfunktion
Ausführung von einfachen Arbeiten, welche keine besondere berufliche Ausbildung erfordern. - Lehrling
Abschluss bzw. Abbruch der Lehre oder einer gleichwertigen Ausbildung. - Praktikant
Schul- oder Hochschulabgänger/in mit kurzer (i.d.R. 3-6 Monate), praktischer Erfahrung in einem Beruf.
- Schüler / Student
Abschluss bzw. Abbruch einer Ausbildung an einer Schule.
- Heimarbeit
Tätigkeit in der eigenen Wohnung im Auftrag eines Betriebes.
Systematik gemäss Schweiz. Berufsnomenklatur 2000.
Zuordnung nach der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
Der letzte Arbeitstag des Monats gilt als Stichtag.
Differenz in Tagen zwischen Stichtag und dem Anmeldedatum, abzüglich der Zeitspanne, in der die betroffene Person nicht als arbeitslos gilt (Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Zwischenverdienst etc.).
- Bei den Ausgesteuerten handelt es sich um Personen, die entweder ihren Höchst anspruch auf Taggelder ausgeschöpft haben, oder deren Anspruch auf Arbeitslosentaggelder nach Ablauf der zweijährigen Rahmenfrist erloschen ist, und die anschliessend keine neue Rahmenfrist eröffnen können. Die Aussteuerung erfolgt in dem Monat, in dem das letzte Taggeld bezogen worden ist.
- Der Höchstanspruch hängt von der Beitragszeit und dem Alter ab.
Seit dem 1. April 2011 gilt die folgende Regelung: - Personen welche in den 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit während mindestens 12 aber weniger als 18 Monaten
Arbeitslosenversicherungsprämien bezahlt haben, können maximal 260 Taggelder beziehen.
Personen mit einer Beitragszeit ab 18 Monaten haben Anspruch auf 400 Taggelder. - 520 Taggelder beträgt der Höchstanspruch von Personen mit einer Beitragsdauer von mindestens 22 Monaten, die entweder älter als 55 Jahre sind, oder die eine Invaliditäts-Rente beziehen, welche einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 % entspricht.
- Anspruch auf maximal 200 Taggelder haben Personen bis 25 Jahren und ohne Unterhaltspflichten, welche eine Beitragsdauer von mindestens 12 Monaten aufweisen.
- Wer von der Beitragszeit befreit ist, kann maximal 90 Taggelder beanspruchen. Personen, deren Rahmenfrist innerhalb der letzten vier Jahre vor der Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters beginnt, können zusätzlich 120 Taggelder beziehen.
- Vom 1. Juli 2003 bis zum 31.3.2011 galten die folgenden Höchstansprüche:
Anspruch auf 400 Taggelder hatten Personen mit einer Beitragszeit von mindestens 12 Monaten. - Wer eine Beitragszeit von 18 Monaten aufwies und entweder älter als 55 Jahre war oder eine Rente der Invaliden- oder Unfallversicherung bezog, hatte Anspruch auf 520 Taggelder.
- Personen, deren Rahmenfrist innerhalb der letzten vier Jahre vor der Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters begann, konnten zusätzlich 120 Taggelder beziehen.
- Wer von der Beitragszeit befreit war, hatte auf maximal 260 Taggelder Anspruch.
- Personen mit Anspruch auf 400 Taggelder konnten zusätzliche 120 Taggelder beziehen, wenn sie in Kantonen/Regionen wohnten, die während min destens 6 Monaten eine Arbeitslosen quote von mehr als 5% aufwiesen.
Die betroffenen Kantone mussten sich mit 20% an den zusätzlichen Kosten beteiligen. - Zwischen Januar 1997 und Juni 2003 genügten 6 Monaten Beitragszeit in den 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit, um eine 2-jährige Rahmenfrist zu eröffnen. Der Höchstanspruch betrug für die meisten Personen 520 Taggelder.
- Bis Ende des Jahres 1996 hing das Maximum der ausbezahlten Taggelder von der Beitragszeit ab. 6 Monate Beitragszeit gaben Anrecht auf 170 Taggelder, 12 Monate auf 250 Taggelder und 18 Monate auf 400 Taggelder.
- Aus praktischen Gründen, die mit den Auszahlungen im Zusammenhang stehen, sind die Daten der Arbeitslosenkassen zur Zahl der Aussteuerungen erst nach einer Frist von zwei Monaten verfügbar.
Erwerbstätige (ab einer Arbeitsstunde pro Woche) plus Erwerbslose unter der Wohnbevölkerung.
Die Zahl der Erwerbspersonen fliesst über den Nenner in die Berechnung der Arbeitslosenquote ein und tangiert über deren Feingliederung (nach Regionen, Kantonen, Nationalitäten, Altersklassen, Geschlecht) diverse Tabellen in der Arbeitsmarktstatistik des SECO. Ausnahme: Die Arbeitslosenquote zu den Wirtschaftszweigen wird nicht über die Zahl der Erwerbspersonen, sondern über die Zahl der Erwerbstätigen berechnet.
Die Zahl der Erwerbspersonen wird seit 2010 im Rahmen von Strukturerhebungen zum Erwerbsleben der Bevölkerung durch das Bundesamt für Statistik als jährlich durchgeführte Stichprobe erhoben. Solche jährlich durchgeführte Strukturerhebungen können zu sogenannten Mehrjahres-Poolings zusammengefasst werden. Vorteil eines solchen Vorgehens ist eine breiter abgestützte Datenbasis im Erwerbspersonenbereich.
Das SECO setzt für die Berechnung der Arbeitslosenquoten deshalb die Arbeitslosenzahlen ab 1. Jan. 2014 nicht mehr ins Verhältnis zu den Erwerbspersonenzahlen aus dem Jahr 2010, sondern zu den Erwerbspersonenzahlen aus einem 3-Jahres-Pooling der Strukturerhebungsdaten 2012 bis 2014.
Durch die Abstützung auf die Stichprobenmethode kann der Nenner der Arbeitslosenquote häufiger angepasst
werden als unter der früheren Volkszählungsmethode (Vollerhebung alle 10 Jahre). Die vom SECO verwendeten Erwerbspersonenzahlen umfassen auch die Diplomaten und internationalen Funktionäre mit
Wohnsitz in der Schweiz.
(Bis 31.12.1999 wurden der Berechnung der Arbeitslosenquote die Erwerbspersonen ab 6 Arbeitsstunden pro Woche zugrunde gelegt. Diese Basis ist nicht mehr verfügbar).
- Vorher erwerbstätig
Das Ende der beruflichen Aktivitäten liegt nicht weiter als 6 Monate vor der Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum zurück. - Erstmals auf Stellensuche
Soeben die Ausbildung beendet (Lehrlinge sind unter vorher erwerbstätig). - Wiedereintritt ins Erwerbsleben
Nach einem Unterbruch der Erwerbstätigkeit von mindestens 6 Monaten. - Umschulung / Weiterbildung
Vermittelbare Arbeitslose, die sich weiterbilden oder umschulen lassen.
- Aufgrund fehlender Werte aggregiert sich nicht in allen Tabellen die Summe der Einzelwerte auf das ausgewiesene Total.
- Zahl nicht bekannt, gegenstandslos oder aus statistischen Gründen nicht aufgeführt.
Die offenen Stellen werden den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, welche die entsprechenden Register bewirtschaften, freiwillig gemeldet. Seit Juni 2009 wird eine gemeldete offene Stelle nach Ablauf des Gültigkeitsdatums nicht mehr automatisch abgemeldet. Neu hat der zuständige Personalberater im RAV nach Ablauf des Gültigkeitsdatums einen zusätzlichen Monat Zeit, die offene Stelle entweder definitiv abzumelden oder das „Datum gültig bis“ zu verlängern, wodurch die offene Stelle weiterhin im Bestand verbleibt.
Arbeitslose im Alter von 15 - 24 Jahren.
- Unter Kurzarbeit versteht man eine vorübergehende Kürzung der Arbeitszeit oder eine vollständige temporäre Betriebseinstellung mit in der Regel entsprechender Lohnkürzung, wobei das Arbeitsverhältnis weiter dauert.
- Ebenfalls als solche berücksichtigt werden Arbeitsausfälle als Folge behördlicher Massnahmen oder anderer nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Umstände. Im Einzelfall kann auch eine einzelne Betriebsabteilung einem Betrieb gleichgestellt werden. Die Einführung von Kurzarbeit in einem Betrieb soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Die Kurzarbeitsentschädigung bietet somit den Unternehmern eine Alternative zu Entlassungen.
- Statistisch erfasst wird die von den Kassen abgerechnete und ausbezahlte Kurzarbeit. Aus praktischen Gründen, die mit den Auszahlungen im Zusammenhang stehen, sind die Daten der Arbeitslosenkassen zur abgerechneten Kurzarbeit erst nach einer Frist von zwei Monaten verfügbar.
Personen, die seit über einem Jahr arbeitslos sind.
- Von der Arbeitslosenversicherung finanzierte Programme mit dem Zweck, die berufliche Eingliederung bzw. Wiedereingliederung der Versicherten zu erleichtern. Sie ermöglichen den Teilnehmenden, ihre beruflichen Qualifikationen zu erhalten und neue Fähigkeiten zu fördern.
- Die vorübergehende Beschäftigung kann auch im Rahmen von Berufspraktika in Unternehmen und in der Verwaltung oder in Motivationssemestern für Schulabgänger erfolgen.
- Personen, welche bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet sind, keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind. Dabei ist unerheblich, ob diese Personen eine Arbeitslosenentschädigung beziehen oder nicht.
- Ganzarbeitslose suchen eine Vollzeitstelle; teilweise Arbeitslose eine Teilzeitstelle.
- Personen, die bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum registriert, jedoch im Unterschied zu den Arbeitslosen entweder nicht sofort vermittelbar sind oder aber über eine Arbeit verfügen.
- Die registrierten nichtarbeitslosen Stellensuchenden entsprechen der Differenz zwischen dem Total der registrierten Stellensuchenden und den Arbeitslosen.
- Als Kategorien der registrierten nichtarbeitslosen Stellensuchenden werden die
Anzahl Personen in Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung, in Umschulung oder Weiterbildung, im Zwischenverdienst sowie Übrige ausgewiesen.
Alle arbeitslosen und nichtarbeitslosen Personen, welche beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet sind und eine Stelle suchen.
Methode, welche die Elimination der saisonalen Komponente einer Zeitreihe erlaubt. Es wird das Saisonbereinigungsverfahren X-12 (Mittelwert aus additiver und multiplikativer Methode) verwendet. Das Verfahren berechnet die Zeitreihe mit jedem zusätzlichen Wert neu, so dass die bereinigten Werte von einem Monat zum anderen variieren können.
Dazu gehören:
- Personen mit Einarbeitungszuschüssen
- mit Pendler- und Wochenaufenthalterbeiträgen
- mit Leistungen zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Personen, die wegen Krankheit, Militärdienst oder aus anderen Gründen nicht sofort vermittelbar sind
- Personen während der Kündigungsfrist.
- Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen (Kurse) bezwecken die rasche und wesentliche Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit eines Versicherten auf dem Arbeitsmarkt.
Die Massnahme kann auch als Ausbildungspraktikum bei einer Unternehmung oder im Rahmen einer Übungsfirma erfolgen. - Nichtarbeitslose in Umschulung/Weiterbildung werden zeitweise vom Beratungsgespräch befreit, um sich intensiver der Ausbildung widmen zu können.
- Für Arbeitslose in Umschulung/Weiterbildung besteht hingegen die Pflicht zum Beratungsgespräch.
- Der Variationskoeffizient (VK) ist ein relatives Streuungsmass zur Beschreibung der Genauigkeit eines Schätzwertes. Der Variationskoeffizient errechnet sich aus der Standardabweichung einer Stichprobenverteilung dividiert durch den Mittelwert dieser Verteilung, multipliziert mit 100. (Der Variationskoeffizient beschreibt damit die relative Standardabweichung einer Stichprobenverteilung und ermöglicht damit, bei Verteilungen mit unterschiedlichen Mittelwerten die Variabilität der Messwerte miteinander zu vergleichen).
- Mit dem Variationskoeffizienten kennzeichnet das SECO bei den Arbeitslosenquoten die Genauigkeit der Erwerbspersonenzahl (des Nenners der Arbeitslosenquote) mit Buchstaben: A bedeutet eine mögliche Abweichung der Erwerbspersonenzahl vom wahren Wert um 0.0 bis 1.0 %, B um 1.1 bis 2 %, C um 2.1 bis 5 %, D um 5.1 bis 10 %. Arbeitslosenquoten, die auf Erwerbspersonen mit einem Variationskoeffizient von über 10 % beruhen, werden nicht veröffentlicht.
Der Arbeitslose ist vermittlungsfähig, wenn er bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
Systematik gemäss NOGA 2008 (NOmenclature Générale des Activités économiques).
- Zugänge bezeichnen die Summe der Neuanmeldungen in den Erwerbsstatus ‚arbeitslos’ plus die Mutationen von ‚nichtarbeitslos’ auf ‚arbeitslos’.
- Entsprechend setzen sich die Abgänge zusammen aus den Abmeldungen der Arbeitslosen und den Mutationen von ‚arbeitslos’ auf ‚nichtarbeitslos’.
- Zusätzlich sind auf Niveau Gesamtschweiz auch andere Flüsse mess- und ausweisbar (Zu- und Abgänge in den Aggregaten stellensuchend, nichtarbeitslos; Unteraggregate nichtarbeitslos; offene Stellen).
Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, das ein Bezüger von Arbeitslosenentschädigung zur Vermeidung oder Verringerung der Arbeitslosigkeit in der Bezugsperiode erzielt.