Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Zuständig für die Erteilung der Vermittlungs- und Verleihbewilligungen, der Abgabe der Gesuchsformulare und für weitergehende Auskünfte über das Arbeitsvermittlungsgesetz ist das zuständige kantonale Arbeitsamt. Sie finden die Adressen im folgenden Dokument:            
Adressen kantonaler Amtsstellen (Vollzug AVG) (PDF, 140 kB, 21.12.2023)

Gesetze und Verordnungen zum Thema Arbeitsvermittlung

Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
Verordnung über Gebühren, Provisionen und Kautionen im Bereich des Arbeitsvermittlungsgesetzes

Hinweis zur Änderung der AVV und GebV-AVG gültig ab 1. Januar 2014

Der Bundesrat hat am 29. November 2013 die Änderung der AVV und GebV-AVG verabschiedet. Die modifizierten AVV und GebV-AVG treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Nachfolgend finden Sie die geänderten Artikel und die Erläuterungen dazu.

Die gemeinsame Erklärung stellt eine Abmachung der unterzeichnenden Parteien dar und soll als Grundlage für ihre Zusammenarbeit bei der Vermittlung von Stellensuchenden dienen.
 

 

Relevante Dokumente 

Betriebe, die ausschliesslich Inhaber oder Mitbesitzer verleihen

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/arbeitsvermittler/private-arbeitsvermittlung-und-personalverleih.html