Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat auch Auswirkunten auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung und insbesondere auf die Kurzarbeitsentschädigung.
Gemäss den Erhebungen des SECO waren Ende Mai 2022 98’004 Arbeitslose bei den RAV eingeschrieben, 6’387 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank von 2,3% im April 2022 auf 2,1% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 44’962 Personen (-31,4%).
Die Pandemie prägte auch 2021 viele Tätigkeiten der ALV: So wurde die Digitalisierung weiter vorangetrieben und die Arbeitgeberkontrollen wurden intensiviert – insbesondere auch wegen des enormen Anstiegs bei der Kurzarbeitsentschädigung. Erfahren Sie mehr zu diesen und anderen Themen in der Online-Version des Tätigkeitsberichts auf arbeit.swiss.
Der Bundesrat hat am 12. März 2022 für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, den Schutzstatus S aktiviert. Personen mit Schutzstatus S können sich beim RAV zur Arbeitsvermittlung anmelden. Stellensuchende und Arbeitgeber finden entsprechende Informationen auf arbeit.swiss.
Das Schweizer Arbeitsmarktbarometer ist von April auf Mai 2022 um 0,3 Prozentpunkte auf 103,4 gesunken. Damit prognostizieren die Arbeitsmarktexpertinnen und –experten eine leichte Verlangsamung des Aufschwungs auf dem Arbeitsmarkt für die nächsten drei Monate. Insgesamt liegen die Prognosen aber weiterhin im «guten» Bereich.
Unternehmen, die 2020 und 2021 im summarischen Verfahren KAE abgerechnet haben, können ab dem 7. Juli 2022 ein Gesuch auf Überprüfung ihrer Ansprüche via eService auf arbeit.swiss einreichen. Für Mitarbeitende im Monatslohn kann ein Ferien- und Feiertagsanteil geltend gemacht werden. Sämtliche Informationen sind auf der Seite «Nachzahlung» verfügbar.
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