Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat auch Auswirkunten auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung und insbesondere auf die Kurzarbeitsentschädigung.
Gemäss den Erhebungen des SECO waren Ende April 2022 104’391 Arbeitslose bei den RAV eingeschrieben, 5’109 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank von 2,4% im März 2022 auf 2,3% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 46’888 Personen (-31,0%).
Für die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) gelten ab 1. April 2022 neue Regelungen. Insbesondere wird für die Abrechnung von KAE wieder das ordentliche Abrechnungsverfahren eingeführt. Zudem ist zu unterscheiden zwischen pandemiebedingter Kurzarbeit und solcher aus anderen Gründen.
Im Jahr 2021 mussten Arbeitgeber offene Stellen aus 34 Berufsarten melden, wie der 3. Monitoringbericht über den Vollzug der Stellenmeldepflicht zeigt. Analysen zeigen, dass die Stellenmeldepflicht für Stellensuchende mehr Transparenz über Stellenangebote in meldepflichtigen Berufen schafft.
Das Schweizer Arbeitsmarktbarometer ist von März auf April 2022 um 1,5 Prozentpunkte auf 103,7 (saisonbereinigt) angestiegen. Damit liegen die Prognosen für den Schweizer Arbeitsmarkt klar im «guten» Bereich und erreichen ihren vorläufigen Höchstwert.
Unternehmen können für die Jahre 2020 und 2021 Nachzahlungen bei der KAE beantragen. Dies hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtes vom 17. November 2021 entschieden. Seit Januar 2022 wird bei der Bemessung der KAE im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil berücksichtigt.
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