Wegen der Einführung des neuen Auszahlungssystems ASAL 2.0 werden die Systeme von RAV und Arbeitslosenkassen sowie die Plattform Job-Room vom 19. Dezember 2025 bis am 6. Januar 2026 nicht zur Verfügung stehen.
Vier von fünf Stellensuchenden sind mit der Beratung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sowie mit der zuverlässigen Auszahlung der Taggelder durch die Arbeitslosenkassen zufrieden. Das SECO hat die Ergebnisse zweier Umfragen am 6. Oktober 2025 publiziert. Auch die digitalen Angebote der Arbeitslosenversicherung (ALV) werden von vielen Nutzenden geschätzt.
Die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich im September 2025 gegenüber dem Vormonat um 1’128 (+0,9%) auf 133’233. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 19’988 (+17,7%). Die Arbeitslosenquote verharrte im September 2025 bei 2,8%.
Die Anzahl der Berufsarten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt im Vergleich zum Vorjahr erneut an. Alle Berufsarten, die 2025 meldepflichtig sind, werden dies auch im Jahr 2026 sein. Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2026 steht noch unter dem Vorbehalt des definitiven Entscheides des WBF.
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht. Mit dieser Erhöhung der Bezugsdauer unterstützt er gezielt vor allem die exportorientierten Branchen und Unternehmen in der Schweiz. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.
Das SECO bereitet im Rahmen des Projekts ASALfutur die Ablösung des Informatik-Systems zur Abwicklung und Auszahlung von Leistungen der ALV vor. Das aktuelle System ASAL 1.0 wird über den Jahreswechsel 2025/26 durch das neue System ASAL 2.0 ersetzt. Dazu müssen sowohl der Job-Room als auch die Applikation AVAM heruntergefahren werden.
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