Leben und Arbeiten in der Schweiz

Sprachen

Die Schweiz hat vier offizielle Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Englisch wird ebenfalls häufig verwendet und dient oft als Verständigungssprache. Für einen guten Überblick, siehe:

Sprachregionen

Deutsch (62,1%)
In der deutschsprachigen Schweiz lebt die Mehrheit der Bevölkerung. In 19 von 26 Kantonen spricht man vorwiegend schweizerdeutsche Dialekte. Ausländer mit Deutschkenntnissen verstehen diese Dialekte oft nicht und sind darauf angewiesen, dass die Deutschschweizer Hochdeutsch sprechen.

Französisch (22,8%)

Im Westen des Landes, in der Romandie, spricht man Französisch. Vier Kantone sind französischsprachig: Genf, Waadt, Neuenburg und Jura. Drei Kantone sind zweisprachig: in Bern, Freiburg und im Wallis spricht man Deutsch und Französisch.

Italienisch (8,0%)
Im Tessin und in vier südlichen Tälern Graubündens wird Italienisch gesprochen.

Rätoromanisch (0,5%)
Der Kanton Graubünden ist mehrsprachig. Man spricht dort Deutsch, Italienisch und Rätoromanisch. Die Rätoromanen sind mit 0,5% der Bevölkerung die kleinste Schweizer Sprachgruppe.

Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie zum Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz über Sprachkenntnisse in der Sprache Ihrer Zielregion verfügen. Für qualifizierte Tätigkeiten wird in der Regel das Sprachniveau B2/C1 gefordert.

Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen – den Raster zur Selbstbeurteilung finden Sie hier.

Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz leben und arbeiten

Auf der Webseite ch.ch finden Sie hier Informationen zu Arbeit, Umzug, Quellensteuer, Sozialversicherungen und ergänzenden Schulangeboten für Kinder.

Informieren Sie sich hier über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

Linksammlung - Leben und Arbeiten in der Schweiz (PDF, 357 kB, 01.02.2023)

Krankenversicherung

Egal, welche Staatsangehörigkeit Sie haben: Wenn Sie in der Schweiz wohnen oder arbeiten, müssen Sie krankenversichert sein. Auch Personen, die weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten, müssen die obligatorische Krankenversicherung abschliessen. Informationen zu „Krankenkasse für Ausländerinnen und Ausländer“ finden Sie hier.

Wohnen

Um eine Wohnung zu finden, empfehlen wir Ihnen, auf spezialisierten Webseiten für den Wohnungsmarkt zu suchen. Oder wenden Sie sich an die Immobilienverwaltungen Ihrer zukünftigen Wohnregion.

Hier auf der Webseite ch.ch finden Sie Informationen zum Schweizer Mietrecht.

Weitere praktische Informationen finden Sie im Infoblatt «Wohnen in der Schweiz» des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO).

Ausländische Vereine in der Schweiz

Die Schweiz ist ein Land, in dem Vereine für die gesellschaftliche Integration eine zentrale Rolle spielen. Aus diesem Grund haben auch EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger, die in der Schweiz leben, Vereine gegründet.

Einreise und Aufenthalt in der Schweiz

Detaillierte Informationen über Einreise, Aufenthalt und Arbeitsbewilligungen in der Schweiz finden Sie hier auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Weitere praktische Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in der Schweiz werden Ihnen hier auf der Webseite ch.ch zur Verfügung gestellt.

Video zum Aufenthalt in der Schweiz

FAQ – Häufig gestellte Fragen (SEM)

Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit für Personen aus der EU/EFTA

Ausländische Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung während bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr arbeiten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit können Sie sich hier beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) online registrieren.

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/stellensuchende/berufliche-mobilitaet-in-der-eu-efta---eures/leben-und-arbeiten-in-der-schweiz.html