Leben und Arbeiten in der Schweiz

Die Schweiz ist ein mehrsprachiges Land mit vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Jede Region verfügt über ihre eigenen kulturellen und administrativen Besonderheiten. Um Ihr Vorhaben in der Schweiz erfolgreich umzusetzen, ist es wichtig, sich gut über die lokalen Bestimmungen und Gepflogenheiten zu informieren. Das Verstehen dieser Unterschiede erleichtert Ihnen die Integration und die Erledigung der Formalitäten.

Das Portal ch.ch gibt Ihnen einfache Antworten auf Fragen zum Leben in der Schweiz:

Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA, die von einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen für einen Arbeitsvertrag von maximal drei Monaten pro Kalenderjahr eingestellt werden, benötigen keine Aufenthaltsbewilligung.

Vergewissern Sie sich jedoch, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Aufenthalt spätestens am Tag vor Ihrem ersten Arbeitstag in der Schweiz auf elektronischem Weg gemeldet hat: Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/stellensuchende/berufliche-mobilitaet-in-der-eu-efta---eures/leben-und-arbeiten-in-der-schweiz.html