Ein Berufspraktikum ist eine arbeitsmarktliche Massnahme der Arbeitslosenversicherung (ALV) in Form einer vorübergehenden Beschäftigung. Das Praktikum in einem privaten Unternehmen oder einer öffentlichen Verwaltung bietet Stellensuchenden die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln oder berufliche Kenntnisse zu vertiefen. Die dabei entstehenden beruflichen Kontakte erhöhen die Chancen auf einen Stellenantritt im angestammten oder in einem verwandten Beruf.
Das Berufspraktikum dauert maximal sechs Monate und muss jederzeit zugunsten einer zumutbaren Arbeitsstelle beendet werden.
Leistungen
Während des Praktikums zahlt die ALV der Praktikantin oder dem Praktikanten weiterhin ein Taggeld aus. Die ALV übernimmt bis zu 75% der Taggelder und verrechnet dem Unternehmen am Ende des Praktikums 25% der Taggelder, jedoch mindestens CHF 500.-- pro Monat.
Sie möchten ein Berufspraktikum anbieten? So gehen Sie vor:
- Sie prüfen in Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, ob, wo und wie viele Berufspraktika angeboten werden können
- Sie füllen pro Berufspraktikum ein einseitiges Formular aus:
- Sie stellen die Formulare dem zuständigen RAV zu
- Sie stellen den Finanzierungsanteil durch Ihr Unternehmen sicher (Beteiligung an den Taggeldkosten): pro Praktikumsplatz müssen 25% der Taggelder, mindestens aber CHF 500.-- pro Monat übernommen werden (der Kanton kann einen höheren Beitrag festsetzen)
Weitere Informationen
Das RAV in Ihrer Region bzw. Ihr kantonales Arbeitsamt unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung eines Praktikumsplatzes.