Entsendung

In die Schweiz

Sie möchten eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden?

Die Plattform entsendung.admin.ch liefert Ihnen alle notwendigen Informationen zu den in der Schweiz geltenden Arbeits- und Lohnbedingungen, einschliesslich der kantonsspezifischen Bestimmungen.

Für detaillierte Informationen zum Vorgehen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die zuständige Stelle im entsprechenden Kanton zu wenden.

In die EU/EFTA

Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeitenden vorübergehend in ein anderes EU/EFTA-Land entsenden. Während dieser Zeit behalten Ihre Mitarbeitenden ihren Status als entsandte Arbeitnehmende und müssen über dieselben Grundrechte und Arbeitsbedingungen wie die Arbeitnehmenden des Gastlandes verfügen.

Es ist wichtig, die im Gastland geltenden Vorschriften einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Mindestlohn, Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit. Auch die administrativen Verfahren im Zusammenhang mit der Entsendung müssen beachtet werden.

Um die Einhaltung dieser Verpflichtungen sicherzustellen und den rechtlichen Rahmen besser zu verstehen, empfehlen wir Ihnen, die Lektüre des Abschnitts «Entsendung von Mitarbeitern».

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/unternehmen/europaeische-arbeitsvermittlung---eures/entsendung.html