Ausländische Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung, während bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr arbeiten.
Sie können sich sich hier beim Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) registrieren.
Weiterführende Informationen finden Sie hier beim Staatssekretariat für Migration (SEM).