Als Grenzgänger/innen gelten Bürger/innen, die in einem EU/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmer/innen oder Selbstständige mit Firmensitz in der Schweiz). Es muss in der Regel mindestens einmal pro Woche eine Rückkehr an den Wohnort (im Ausland) erfolgen. Die Grenzgängerbewilligung wird von den kantonalen Behörden des Arbeitsortes ausgestellt.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Deutschland – Schweiz – Frankreich
EURES-T Oberrhein
Österreich - Deutschland – Fürstentum Liechtenstein – Schweiz
Arbeitsmarkt Bodensee
Italien – Schweiz
Broschüren der Provinz Bozen - Südtirol
Frankreich – Schweiz
Maison transfrontalière
Netzwerk für grenzüberschreitende Fragen am Oberrhein
L'association des transfrontaliers franco-suisses