Auf den 1. Januar 2024 tritt eine neue Liste meldepflichtiger Berufsarten in Kraft. Der Check-Up 2024 basiert auf dieser neuen Liste und gibt die Meldepflicht ab dem 1. Januar 2024 an.
Achtung: Die Prüfung einer allfälligen Meldepflicht anhand der Berufsbezeichnung gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt. Das zuständige RAV prüft anhand der konkreten Anforderungen und Tätigkeiten abschliessend, ob Ihre Stelle der Meldepflicht unterliegt oder nicht.