Auf den 1. Januar 2026 tritt eine neue Liste meldepflichtiger Berufsarten in Kraft. Der Check-Up 2026 basiert auf dieser neuen Liste und gibt die Meldepflicht ab dem 1. Januar 2026 an.
Die Meldung von Stellen im Rahmen der Stellenmeldepflicht kann direkt auf der Plattform Job-Room erfolgen.
Bitte beachten: Die Prüfung einer allfälligen Meldepflicht anhand der Berufsbezeichnung gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt. Das zuständige RAV prüft anhand der konkreten Anforderungen und Tätigkeiten abschliessend, ob Ihre Stelle der Meldepflicht unterliegt oder nicht.