Stellenmeldepflicht ab 2026
Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart.
Die Quoten werden gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate in Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet.
Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2026 (PDF, 171 kB, 30.10.2025)
Bitte beachten: Die Liste steht noch unter dem Vorbehalt des definitiven Entscheides des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welcher voraussichtlich Ende November 2025 erfolgt.
Mit dem Check-Up 2026 können Sie einfach und schnell prüfen, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist.
Die Meldung von Stellen im Rahmen der Stellenmeldepflicht kann direkt auf der Plattform Job-Room erfolgen.
Achtung
Stellen, die nach dem 31. Dezember 2025, 12 Uhr, gemeldet werden, werden vom RAV am ersten Arbeitstag des Jahres 2026 validiert. Die Meldepflicht richtet sich daher ab diesem Zeitpunkt bereits nach den Bestimmungen für 2026.
Erläuterungen zur Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2026
Die Anzahl der Berufsarten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt im Vergleich zum Vorjahr (2025) erneut an. Alle Berufsarten, die 2025 meldepflichtig sind, werden dies auch im Jahr 2026 sein. Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die 2026 der Meldepflicht untersteht, sind erneut die Hilfsarbeitskräfte im Bau mit 88’187 Erwerbstätigen. Das Reinigungspersonal und die Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen waren zuletzt 2023 meldepflichtig. Im Berechnungszeitraum für die Liste 2026 überschritt diese Berufsart mit einer Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent den Schwellenwert von 5 Prozent. Köchinnen und Köche waren von 2023 bis 2025 nicht meldepflichtig. Zuletzt unterstanden sie 2022 der Meldepflicht. Auch hier wurde im massgebenden Berechnungszeitraum der Schwellenwert mit einer Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent überschritten. Diese beiden Berufsarten unterstehen damit neu im Jahr 2026 ebenfalls der Stellenmeldepflicht. Während im Jahr 2025 6,5 Prozent der Erwerbstätigen in Berufsarten arbeiten, die der Stellenmeldepflicht unterstehen, werden es im Jahr 2026 neu 10,8 Prozent sein.