Versicherungsleistungen

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet auch finanzielle Unterstützung für die Arbeitgeber. Die folgenden Entschädigungen werden direkt von der zuständigen Arbeitslosenkasse ausbezahlt:

Kurzarbeitsentschädigung
Als Kurzarbeit wird die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb bezeichnet, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Sie ist in der Regel wirtschaftlich bedingt. Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bietet daher eine Alternative zu drohenden Entlassungen.

Schlechtwetterentschädigung
Die Schlechtwetterentschädigung (SWE) leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in bestimmten Erwerbszweigen.

Insolvenzentschädigung
Die Insolvenzentschädigung (IE) deckt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers offene Lohnforderungen der Arbeitnehmenden für maximal vier Monate. Anspruch auf IE besteht grundsätzlich nur für geleistete Arbeit.

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen.html