Kurzarbeitsentschädigung

Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.

KAE Normalfall

Informationen zur KAE gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

KAE Covid-19

Informationen zur KAE in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie

KAE im Zusammenhang mit der Energiemarktlage

Spezifische Informationen zur KAE im Zusammenhang mit der aktuellen Energiemarktlage

Unrechtmässiger Leistungsbezug

Das SECO verfolgt festgestellte unrechtmässige Leistungsbezüge konsequent.

 
 
 
 
https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeitsentschaedigung.html