Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.
Informationen zur KAE gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)
Informationen zur KAE in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie
KAE im Zusammenhang mit der Energiemarktlage
Spezifische Informationen zur KAE im Zusammenhang mit der aktuellen Energiemarktlage
Unrechtmässiger Leistungsbezug
Das SECO verfolgt festgestellte unrechtmässige Leistungsbezüge konsequent.