Neue Formulare ALE ab Oktober 2025


Die Leistungsart Arbeitslosenentschädigung wird künftig über das neue Auszahlungssystem ASAL 2.0 abgewickelt.

Für das neue System wurden die Formulare für die Arbeitslosenentschädigung überarbeitet und neu gestaltet. Die Formulare werden neu anhand eines QR-Codes erkannt, die Angaben mittels Schrifterkennungs-Software gelesen und direkt ins ASAL 2.0 übertragen.

Aus diesem Grund sind die identische Darstellung der Felder und die Wiedergabe des QR-Codes unentbehrlich. Die bisher verwendeten Formulare können ab Januar 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.

Damit die Arbeitgebenden, welche Formulare aus ihrer Software generieren, diese entsprechend anpassen können, stehen ihnen die beiden Formulare «Arbeitgeberbescheinigung» und «Bescheinigung über Zwischenverdienst» auf dieser Seite im Vorab zur Verfügung. Wir bitten die Arbeitgebenden, ab Oktober 2025 ausschliesslich die neuen Formulare zu verwenden:

Im Oktober 2025 werden auch die weiteren überarbeiteten Formulare auf der Seite eServices und Formulare für Arbeitslosenentschädigung aufgeschaltet.

Nicht auf das neue System umgestellt wird der Bereich «Internationales», in dem insbesondere die «Arbeitgeberbescheinigung international» zur Anwendung kommt. Der aktuelle Prozess wird weitergeführt und die bisherigen Formulare werden weiterverwendet.

Die Einführung von ASAL 2.0 erfordert Ende 2025 einen Unterbruch der Systeme von RAV und Arbeitslosenkassen sowie auch von Job-Room. Die aktuellsten Informationen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Auszahlungssystems finden Sie laufend auf der Seite Einführung ASAL 2.0.

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/service/formulare/formulare-fuer-arbeitslose/neue_formulare_ale.html