Das SECO bereitet im Rahmen des Projekts ASALfutur in enger Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen (RAV, LAM, KAST, Arbeitslosenkassen) die Ablösung des Informatik-Systems zur Abwicklung und Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) vor. Das aktuelle System ASAL 1.0 wird über den Jahreswechsel 2025/26 durch das neue System ASAL 2.0 ersetzt.
Dazu müssen sowohl der Job-Room mit den eServices für Stellensuchende, Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler als auch die Applikation AVAM (Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik) für die RAV/LAM/KAST vom 19. Dezember 2025 bis am 6. Januar 2026 heruntergefahren werden.
Grund dafür ist, dass nach eingehenden Risikoanalysen ein vollständiger Betriebsunterbruch bei diesen Systemen als sicherstes Szenario ermittelt wurde, um Datenverluste zu vermeiden und die Datensynchronisation nach Wiederinbetriebnahme sicherzustellen.
Der Zeitraum des Betriebsunterbruchs wurde so gewählt, dass aufgrund der Feiertage möglichst wenige Arbeitstage betroffen sind.
Durch eine frühzeitige Information von Stellensuchenden, Arbeitgebern und privaten Arbeitsvermittlern stellen das SECO und die Durchführungsstellen in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden sicher, dass alle Anspruchsgruppen im Herbst 2025 für den Betriebsunterbruch sensibilisiert werden.
Die Sensibilisierungsmassnahmen tragen unmittelbar zur Verringerung der Zusatzarbeiten bei. Zur Abfederung des verbleibenden Mehraufwands werden geeignete organisatorische Massnahmen ergriffen, die den kantonalen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
Wie Stellensuchende, Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler während des Betriebsunterbruchs ihren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der ALV und der öffentlichen Arbeitsvermittlung nachkommen können, wird ab Mitte Oktober 2025 auf dieser Seite detailliert in Form von konkreten Handlungsanleitungen beschrieben.