Betriebsunterbruch aufgrund Einführung ASAL 2.0

Zum Jahreswechsel 2025/26 wird im Rahmen des Projekts ASALfutur der letzte Teil des neuen Auszahlungssystems ASAL 2.0 für die Arbeitslosenkassen eingeführt: die Leistungsart «Arbeitslosenentschädigung». Die Migration der Daten und die Einführung erfordert einen Betriebsunterbruch: Die Systeme von RAV und Arbeitslosenkassen sowie die Plattform Job-Room werden vom 19. Dezember 2025 mittags bis am 6. Januar 2026 7 Uhr vormittags nicht zur Verfügung stehen. Somit können die Arbeitslosenkassen in dieser Zeit auch keine Auszahlungen vornehmen.

Der Betriebsunterbruch betrifft vor allem die Kundinnen und Kunden, die Job-Room nutzen, da die eServices nicht zur Verfügung stehen. Bezüglich der Auszahlung von Leistungen sind jedoch alle Leistungsbeziehenden der ALV betroffen. So können zwischen dem 22. Dezember 2025 und dem 6. Januar 2026 keine Zahlungen durch die Arbeitslosenkassen erfolgen, und nur die bis zum 19. Dezember 2025 erfassten Auszahlungen (siehe unten: «Wie sollen Sie vor dem Betriebsunterbuch vorgehen?») können noch bis zum 22. Dezember 2025 vorgenommen werden. Danach sind Auszahlungen erst wieder ab dem 6. Januar 2026 möglich. Die Auszahlung der Leistungen der ALV erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats und ist trotz Betriebsunterbruch sichergestellt.

Wie Stellensuchende, Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler während des Betriebsunterbruchs dennoch ihren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) nachkommen können, ist im Folgenden beschrieben.

Bitte konsultieren Sie auch die Webseite Ihres Wohnkantons oder Ihrer für Sie zuständigen Arbeitslosenkasse für weitergehende Informationen, insbesondere bzgl. der Verfügbarkeit der für Sie zuständigen Stellen.

Ab dem 19. Dezember 2025, 12 Uhr mittags bis 6. Januar 2026, 7 Uhr morgens sind sämtliche eServices in Job-Room nicht verfügbar:

  • Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)
  • Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen (NpA)
  • Angaben der versicherten Person (AvP)
  • Voranmeldung von Kurzarbeit
  • Antrag/ Abrechnung Kurzarbeit
  • Stellen melden
  • Kandidaten finden
  • Stellen finden


Wie sollen Sie vor dem Betriebsunterbuch vorgehen?

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch und berücksichtigen Sie diese bei der Planung Ihrer Mitwirkungspflichten während des Betriebsunterbruchs von Job-Room.

Stellensuchende / versicherte Person:


Arbeitgeber / private Arbeitsvermittler:


Warum wird Job-Room ausser Betrieb gesetzt?

Aufgrund der Einführung des neuen Abrechnungssystems müssen sämtliche Daten und Dokumente vom alten in das neue System migriert werden.

Dazu müssen sowohl Job-Room mit den eServices für Stellensuchende, Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler als auch die Applikation AVAM (Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik) für die RAV/LAM/KAST vom 19. Dezember 2025 bis am 6. Januar 2026 heruntergefahren werden.

Grund dafür ist, dass nach eingehenden Risikoanalysen ein vollständiger Betriebsunterbruch bei diesen Systemen als sicherstes Szenario ermittelt wurde, um Datenverluste zu vermeiden und die Datensynchronisation nach Wiederinbetriebnahme sicherzustellen.

Der Zeitraum des Betriebsunterbruchs wurde so gewählt, dass aufgrund der Feiertage möglichst wenige Arbeitstage betroffen sind. 

Durch eine frühzeitige Information von Stellensuchenden, Arbeitgebern und privaten Arbeitsvermittlern stellen das SECO und die Durchführungsstellen in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden sicher, dass alle Anspruchsgruppen für den Betriebsunterbruch sensibilisiert werden.

Die Sensibilisierungsmassnahmen tragen unmittelbar zur Verringerung der Zusatzarbeiten bei. Zur Abfederung des verbleibenden Mehraufwands werden geeignete organisatorische Massnahmen ergriffen, die den kantonalen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/institutionen-medien/projekte-massnahmen/einfuehrung_asal_2.html