Aussteuerung

Mit der Aussteuerung endet der Anspruch auf Arbeitslosentschädigung bevor der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erfolgen konnte. Was es in diesem Fall zu beachten gilt und welche Unterstützungsmöglichkeiten weiterhin bestehen, wird nachfolgend erläutert. Erfolgt eine Aussteuerung ab Alter 60, sind zudem die Bestimmungen zu den Überbrückungsleistungen für arbeitslose Personen zu beachten.


Aussteuerung – Wie geht es weiter?


Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Personen, die zum Zeitpunkt der Aussteuerung 60 oder mehr Jahre alt sind und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten, wenn sie ...

  • mindestens 20 Jahre in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz versichert waren, davon mindestens fünf Jahre nach Vollendung des 50. Altersjahrs;
  • in diesen 20 oder mehr Jahren mindestens 21 510 Franken im Jahr verdient haben;
  • ihr Vermögen nicht mehr als 50 000 Franken (Alleinstehende) oder 100 000 Franken (Ehepaare) beträgt, wobei selbstbewohnte Liegenschaften nicht berücksichtigt werden;
  • in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA wohnen und
  • die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.

Die Überbrückungsleistungen decken die Kosten für die allgemeine Lebenshaltung, das Wohnen und die Krankenversicherung. Davon abgezogen werden die Einnahmen und ein Teil des Vermögens. Zusätzlich vergüten die Überbrückungsleistungen selbst getragene Krankheits- und Behinderungskosten bis maximal 5 000 Franken bei Alleinstehenden oder 10 000 Franken bei Ehepaaren. Insgesamt können die Überbrückungsleistungen pro Jahr maximal 44 123 Franken (Alleinstehende) bzw. 66 184 Franken (Ehepaare) betragen.

Die detaillierten Angaben zum Anspruch und zur Berechnung der Überbrückungsleistungen finden Sie auf der Seite Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).

Wenn Sie sich zum Bezug von Überbrückungsleistungen anmelden wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Vollzugssstelle melden - das ist in der Regel die Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons.

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/stellensuchende/arbeitslos-was-tun-/aussteuerung.html