Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) bedeutet ein koordiniertes Miteinander im Dienst der betroffenen Menschen. Die Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen aus den Bereichen der sozialen Sicherheit, Integration und Bildung soll den Ausschluss aus dem Erwerbs- und Gesellschaftsleben verhindern. Für Personen, die in mindestens zwei Institutionen angemeldet sind, ist eine versicherungsübergreifende Koordination wichtig. Denn Stellensuchende, die bei mehr als einer Institution gemeldet sind, sind auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich schwieriger zu vermitteln. Sie laufen Gefahr, im Versicherungssystem hin- und hergeschoben zu werden. Um das zu verhindern, ist in den letzten Jahren mit IIZ-Projekten zwischen der Invalidenversicherung, den Sozialen Diensten und der Arbeitslosenversicherung eine Zusammenarbeit aufgebaut worden, die eine koordinierte Eingliederung ermöglicht. Je nach Modell in den Kantonen sind die Bildung, die Berufs- und Laufbahnberatung und die Migrationsbehörden auch IIZ-Partner.
Die interinstitutionelle Zusammenarbeit wird heute allgemein wie folgt definiert:
IIZ umfasst die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Institutionen im Bereich der sozialen Sicherheit, Integration und Bildung (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Berufsbildung und Ausländerintegration) mit dem übergeordneten Ziel, die Eingliederungschancen von Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Die Massnahmen und Angebote der Vollzugsstellen sollen – im Interesse der unterstützten Person und dem gezielten staatlichen Mitteleinsatz – wirksamer und effizienter eingesetzt werden können. Die Zielsetzungen der einzelnen Institutionen, insbesondere die Ausbildungs- und Arbeitsintegration, sollen mit Hilfe der IIZ unterstützt werden.
Systemübergreifendes, vernetztes Denken und Handeln muss in den einzelnen Institutionen verankert und laufend weiterentwickelt werden.