Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.
Broschüre: Kurzarbeitsentschädigung (PDF, 145 kB, 27.04.2023)
Informationen zu Kurzarbeit in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 bzw. der Pandemie finden Sie unter KAE Covid-19.