KAE im Zusammenhang mit der Energiemarktlage

Das SECO verfolgt die Entwicklungen rund um die aktuelle Energiemarktlage aufmerksam. Im Merkblatt sowie in den untenstehenden Informationen ist festgehalten, was die Betriebe in diesem Zusammenhang bezüglich Kurzarbeitsentschädigung (KAE) spezifisch zu beachten haben.

Generell gilt auch bei der KAE im Zusammenhang mit der aktuellen Energiemarktlage das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Die grundlegenden Informationen dazu finden Sie auf der Seite KAE Normalfall.

B_Prozess Web DE ab April 23
https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeitsentschaedigung/kae-energie.html