Die Projektplanung sah eine gestaffelte Einführung von ASAL 2.0 vor.
Im April 2023 ist die produktive Teileinführung von ASAL 2.0 für die Abwicklung und Auszahlung der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung plangemäss umgesetzt worden. Aus der operativen Nutzung resultieren wertvolle Rückmeldungen und Erkenntnisse, die im Hinblick auf eine erfolgreiche Einführung des Gesamtsystems laufend berücksichtigt werden.
Anfang Juni 2024 wurde der zweite Einführungsschritt erfolgreich vollzogen: Ab sofort wickeln die Durchführungsstellen der ALV die Insolvenzentschädigung integral über ASAL 2.0 ab.
Da die Umsetzung der Arbeitslosenentschädigung und des Bereichs «Internationales» in ASAL 2.0 mehr Zeit erfordert, wurde die Gesamtplanung angepasst. Die verifizierte Neuplanung wurde am 21. August 2024 von der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der ALV genehmigt.
Über den Jahreswechsel 2025/2026 hat das SECO den letzten und umfangreichsten Einführungsschritt für das neue System ASAL 2.0 zur Abwicklung und Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) durchgeführt. Der Einführungsschritt der Leistungsart «Arbeitslosenentschädigung» erforderte einen im letzten Quartal 2025 angekündigten zweiwöchigen Unterbruch aller Informatiksysteme der ALV vom 19. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026. Diese Betriebsunterbruchsphase wurde planmässig beendet. Stellensuchende, Arbeitgeber, private Arbeitsvermittler sowie die Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung konnten die Nutzung der verschiedenen Systeme wieder aufnehmen.
Gemäss der Planung wird ASAL 2.0 für den Bereich «Internationales» erst nach der Produktivsetzung der Arbeitslosenentschädigung bereitgestellt.