Neues Auszahlungssystem der Arbeitlosenkassen
Der innerhalb des SECO für den Arbeitsmarkt und die Arbeitslosenversicherung (ALV) zuständige Leistungsbereich TC arbeitet seit 2017 intensiv an der Entwicklung eines neuen Systems zur Verarbeitung und Auszahlung der ALV-Leistungen. ASALfutur wird in Zusammenarbeit mit den Vollzugsstellen realisiert. Die neue Lösung wird effizienter, benutzerfreundlicher und prozessorientierter sein und 2023 das aktuelle System zur Verwaltung der Leistungsempfängerinnen und -empfänger ersetzen.
Die Projektplanung ASALfutur sieht eine gestaffelte Einführung des neuen Abrechnungssystems für die Arbeitslosenkassen (ASAL 2.0) vor. Teil 1 beinhaltet die Leistungsarten Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung (KAE/SWE), Teil 2 die Leistungsarten Arbeitslosen- und Insolvenzentschädigung sowie Internationales. Der genaue Terminplan für die beiden Einführungsschritte wird bestimmt von der Umsetzung des Bundesgerichtsurteils vom 17. November 2021 (siehe Medienmitteilung des SECO vom 27.01.2022: Kurzarbeit: Abrechnungsverfahren nach Bundesgerichtsentscheid angepasst), wonach bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil einzuberechnen sei.
Auf der Basis des Grundsatzentscheids des Bundesrats zur Umsetzung des Bundesgerichtsurteils bezüglich der KAE-Abrechnungen der Jahre 2020 und 2021 (siehe Medienmitteilung vom 11.03.2022: Unternehmen können Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung beantragen) wird die Einführungsplanung konkretisiert, mit den Arbeitslosenkassen abgestimmt und anschliessend der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung zum Entscheid vorgelegt (voraussichtlich im Juni 2022). Die Arbeitslosenkassen werden laufend über den Stand der Planung informiert, damit sie die für die Einführung erforderliche Organisation und die notwendigen Massnahmen mit genügendem Vorlauf vorbereiten können.
Die Lösung ASAL 2.0 hat bereits eine hohe Reife erreicht. Führungskräfte und Fachexperten von ALK und SECO-TC geben positive Rückmeldungen zum aktuellen Stand.

Das neue Auszahlungssystem ASAL 2.0 soll mittels integrierter, digitalisierter und kontrollierter Prozesse die Verarbeitungsfristen und die Fehlerquoten beim Vollzug der ALV reduzieren und die Konformität des Gesetzesvollzugs («Compliance») verbessern. Dazu stützt es sich auf die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung, wobei die folgenden Massnahmen im Zentrum stehen:
• Online-Dienste für die Versicherten: Sobald die entsprechenden Funktionalitäten zur Verfügung stehen, können die Versicherten online ihre Anfragen einreichen und die sie betreffenden Daten und Dokumente konsultieren. Das System erlaubt die automatische Überprüfung eines grossen Teils der durch die Stellensuchenden auf das Portal hochgeladenen Informationen.
• Digitalisierung der Verwaltung der eingehenden Daten: Bei Erhalt der Schreiben per Post werden die Daten systematisch digitalisiert und im System gespeichert. Dazu wird ein Texterkennungsprogramm verwendet, das zugleich eine Kontrolle der Informationen durchführt.
• Integrierte Bearbeitung: Die Benutzer werden in Zukunft mit harmonisierten Prozessen, ohne Medienbrüche und Redundanzen durch das System ASAL geführt. Zahlungsempfänger wie Dritte sind in die Prozesse integriert. Zudem leistet das System Unterstützung beim Aufdecken von Missbräuchen und beim Einhalten der Compliance.
• Digitalisierung der Verwaltung der ausgehenden Daten: Die Informationen und Dokumente für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger und für Dritte werden ebenfalls in digitaler Form verfügbar sein. Die Kassen und RAV brauchen die erstellten Dokumente nicht mehr zu unterzeichnen, die direkt den Benutzerinnen und Benutzern übermittelt werden.
Die Unterstützung durch das neue System reduziert den administrativen Aufwand der Kassen mittel- und längerfristig. Die Interaktion der verschiedenen Funktionen von ASAL 2.0 erleichtert die tägliche Arbeit.