Die Projektplanung sieht eine gestaffelte Einführung von ASAL 2.0 vor.
Im April 2023 ist die produktive Teileinführung von ASAL 2.0 für die Abwicklung und Auszahlung der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung plangemäss umgesetzt worden. Aus der operativen Nutzung resultieren wertvolle Rückmeldungen und Erkenntnisse, die im Hinblick auf eine erfolgreiche Einführung des Gesamtsystems laufend berücksichtigt werden.
Anfang Juni 2024 wurde der zweite Einführungsschritt erfolgreich vollzogen: Ab sofort wickeln die Durchführungsstellen der ALV die Insolvenzentschädigung integral über ASAL 2.0 ab.
Da die Umsetzung der Arbeitslosenentschädigung und des Bereichs «Internationales» in ASAL 2.0 mehr Zeit erfordert, wurde die Gesamtplanung angepasst. Die verifizierte Neuplanung wurde am 21. August 2024 von der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der ALV genehmigt. Damit ist die Einführung von ASAL 2.0 für die Arbeitslosenentschädigung über den Jahreswechsel 2025/2026 geplant. Gemäss der Planung wird ASAL 2.0 für den Bereich «Internationales» erst nach der Produktivsetzung der Arbeitslosenentschädigung bereitgestellt.
Die Vollzugsstellen werden laufend über den Stand der Planung informiert, damit sie die für die Einführung erforderlichen Aktivitäten mit zeitlichem Vorlauf planen und dann termingerecht durchführen können – mit begleitenden Unterstützungsleistungen durch das Projekt digiFIT.