Der Bundesrat hat am 12. März 2022 für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, den Schutzstatus S aktiviert. Personen mit Schutzstatus S können sich beim RAV zur Arbeitsvermittlung anmelden. Informationen zum Ukraine-Krieg, zu Fragen und Antworten zum Schutzstatus S finden Sie in den Fragen und Antworten auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM) und dem Merkblatt Arbeiten in der Schweiz für Personen mit Schutzstatus S.
Informationen für Stellensuchende
Anmeldung bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Die RAV stehen bereit, um geflüchtete Personen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Damit das RAV die betroffenen Personen bestmöglich unterstützen kann, müssen sprachliche Grundkompetenzen vorhanden sein. Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung beim RAV bei der Ansprechstelle Ihres Kantons über Angebote zu Sprachkursen.
Informationen zur Anmeldung beim RAV finden Sie auf arbeit.swiss im Bereich Arbeitslos – was tun?. Bei Fragen zur Arbeitsvermittlung gibt Ihnen das zuständige RAV gerne Auskunft.
Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM)
Personen mit Schutzstatus S haben unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, an AMM teilzunehmen, um über eine Bildungsmassnahme ihre Fachkenntnisse zu verbessern oder über eine Beschäftigungsmassnahme Arbeitserfahrung zu sammeln.
Allgemeine Informationen zu den AMM finden Sie im Bereich Arbeitsmarktliche Massnahmen. Bei Fragen zu konkreten Massnahmen gibt Ihnen das zuständige RAV gerne Auskunft.
Informationen für Arbeitgeber
Arbeitsbewilligungen
Zur Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit durch eine Person mit Status S müssen Arbeitgebende ein Gesuch stellen. Die kantonale Behörde prüft, ob die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden und der Qualifikation der Person und dem Stellenprofil entsprechen.
Der Stellenwechsel von Schutzbedürftigen ist bewilligungspflichtig und kann bewilligt werden, wenn das Gesuch eines Arbeitgebers vorliegt und die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Nähere Informationen zu Arbeitsbewilligungen finden Sie bei der Ansprechstelle Ihres Kantons.
Stellenmeldepflicht
Personen mit Schutzstatus S haben denselben Zugang zu den gemeldeten Stellen bei den RAV wie alle anderen angemeldeten Stellensuchenden. Alle Stellensuchenden, die bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet sind, können somit von der Stellenmeldepflicht profitieren. Ebenso gelten für Stellen, die sich explizit an Personen mit Schutzstatus S richten, dieselben Bestimmungen wie für andere Stellen.
Informationen zur Stellenmeldepflicht finden Sie im Bereich Stellenmeldepflicht. Bei Fragen zur Stellenmeldepflicht gibt Ihnen das zuständige RAV gerne Auskunft.