Ende 2022 hat die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung (AK ALV) die Ausgleichsstelle der ALV (SECO-TC) mit der Ausarbeitung einer Strategie für die öffentliche Arbeitsvermittlung (öAV) beauftragt. In der Folge ist die «Strategie öAV 2030» von der Ausgleichsstelle in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern entwickelt worden. Im Juni 2023 hat die AK ALV die Strategie verabschiedet.
Die Strategie zielt auf den Zeitraum bis und mit 2030. Sie ist für das gesamte System der öAV verbindlich, also sowohl für SECO-TC auf Bundesebene als auch für die kantonalen Vollzugsbehörden (insb. die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM)).
In der Strategie wird die Vision für die öAV 2030 skizziert, und es werden 12 strategische Ziele definiert:
Strategie öAV 2030 (PDF, 129 kB, 11.09.2023)
Faltplakat: Strategische Ziele und Wirkungsbereiche (PDF, 32 kB, 02.07.2024)