Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2022 die Vernehmlassung zur zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet. Die Teilrevision schafft insbesondere Rechtsklarheit beim Entschädigungssystem für die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen (ALK) und erweitert für junge Erwachsene die Teilnahme an Berufspraktika. Damit soll die Motion Müller 20.3665 «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen» erfüllt werden. Zugleich wird das Optimierungspotenzial bei den Angeboten der Arbeitslosenversicherung (ALV) für junge Erwachsene umgesetzt, welches im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Jositsch 20.3480 identifiziert wurde. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. März 2023.
Mehr Kostentransparenz bei den Arbeitslosenkassen (Medienmitteilung des Bundesrates, 09.12.2022)
Vernehmlassungsunterlagen auf der Webseite der Bundeskanzlei
Die Vernehmlassungsfrist zur ersten Teilrevision, welche in Erfüllung der Motion Bühler 16.3884 eine neue Bestimmung zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner betrifft, endete am 21. September 2022. Die entsprechende Botschaft ist in Erarbeitung und wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 dem Parlament zur Beratung überwiesen.
Mehr Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Medienmitteilung des Bundesrates, 10.06.2022)