In Beantwortung der vom Parlament angenommenen Motion Bühler 16.3884 verabschiedete der Bundesrat am 15. Februar 2023 den Erlassentwurf und die Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) betreffend Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Diese Revision sieht vor, dass Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die KAE beziehen, die Ausbildung von Lernenden fortsetzen können, um eine Unterbrechung der Ausbildung während der KAE zu vermeiden. Das Parlament wird ab der Sommersession 2023 über diese Gesetzesänderung beraten.
Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung ist verfügbar unter Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2022.
Bereits am 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) «Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen» eröffnet. Die Teilrevision schafft insbesondere Rechtsklarheit beim Entschädigungssystem für die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen (ALK) und erweitert für junge Erwachsene die Teilnahme an Berufspraktika. Damit soll die Motion Müller 20.3665 «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen» erfüllt werden. Zugleich wird das Optimierungspotenzial bei den Angeboten der Arbeitslosenversicherung (ALV) für junge Erwachsene umgesetzt, welches im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Jositsch 20.3480 identifiziert wurde. Die Vernehmlassung dauerte bis am 20. März 2023. Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wird aktuell erarbeitet und soll bis Ende 2023 gemeinsam mit dem Gesetzesentwurf und der Botschaft an das Parlament durch den Bundesrat verabschiedet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind verfügbar unter Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2022 (admin.ch).