Die zurzeit laufende Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) vereinfacht die Bestimmungen zur Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung und reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen. Gleichzeitig schafft sie die gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung.
Das Parlament hat die Vorlage am 19. Juni 2020 verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft bis am 8. Oktober 2020. Das Gesetz soll 2021 in Kraft treten.