Medienmitteilung (17.02.2026):
Wiedereingliederung von erschwert vermittelbaren und älteren Arbeitslosen: Evaluationsberichte zeigen wirksame Ansätze
Der Bundesrat hat im Mai 2019 ein Massnahmenpaket zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Zwei dieser Massnahmen wurden im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) zwischen 2020 und 2026 umgesetzt:
- Das Impulsprogramm zur Wiedereingliederung von erschwert vermittelbaren und älteren Arbeitslosen (Massnahme 5)
- Der Pilotversuch «Supported Employment» (Massnahme 6)
Für die beiden Massnahmen standen der ALV zusätzliche Mittel zur Verfügung, um ältere Stellensuchende sowie Stellensuchende, deren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erschwert ist, verstärkt zu unterstützen.
Darüber hinaus wurden Überbrückungsleistungen bis zur ordentlichen Pensionierung für Ausgesteuerte eingeführt, die nach dem 60. Altersjahr trotz intensiver Bemühungen keine neue Stelle fanden (Massnahme 7).
Zwischen 2020 und 2026 setzten 22 Kantone 35 Projekte um, mit dem Ziel, neue und innovative Ansätze zur Stärkung der Wiedereingliederung erschwert vermittelbarer und älterer Stellensuchender zu erproben und bei Erfolg langfristig einzuführen.
Die Projekte griffen unterschiedliche Hürden bei der Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe auf und konzentrierten sich auf sieben Handlungsfelder:
- Job Coaching
- Intensivierung und Weiterentwicklung der Beratung
- Stärkung der Beratungskompetenz
- Weiterentwicklung von arbeitsmarktlichen Massnahmen
- Selbstlernformate für Stellensuchende
- Förderung von digitalen Kompetenzen
- Netzwerkausbau mit Arbeitgebenden und/oder Partnern der interinstitutionellen Zusammenarbeit.
Alle Projekte wurden extern evaluiert und auf dieser Grundlage eine zusammenfassende Synthese erstellt. Insbesondere das Job Coaching sowie die Projekte zur Stärkung der Beratungskompetenzen und zur Intensivierung der Beratung auf spezfisiche Themen erwiesen sich als erfolgreiche Ansätze. Darüber hinaus bewährten sich Angebote mit niederschwelligem und flexiblem Zugang, die selbstständig von den Stellensuchenden aufgesucht werden konnten.
Die Ergebnisse des Impulsprogramms dienen als Grundlage, um die Instrumente der ALV und öAV zur Wiedereingliederung von Stellensuchenden mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln. Bei einem Grossteil der Projekte haben die Kantone entschieden, diese in die Regelstrukturen einzuführen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Der Pilotversuch «Supported Employment» unterstützte Stellensuchende über 50 Jahren, die kurz vor der Aussteuerung standen, beim nachhaltigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Der Ansatz, der zwischen 2021 und 2025 in zwölf Kantonen getestet wurde, folgt dem Prinzip «first place, then train»: Teilnehmende werden individuell durch externe Supported Employment-Coaches begleitet – zuerst bei der Stellensuche, anschliessend bei Bedarf am Arbeitsplatz.
Bis Juni 2025 wurden über 13’500 Personen zur Massnahme eingeladen. 12 Prozent nahmen an der Massnahme teil und mehr als die Hälfte der Teilnehmenden fand während der Massnahme eine neue Stelle. Als besonders wirksam erwies sich das individuelle Job Coaching in der Vermittlungsphase. Weniger gut funktionierte hingegen die Unterstützungsphase nach Stellenantritt: Begleitung am Arbeitsplatz, Bildungsangebote sowie Unterstützungen für Arbeitgeber wurden nur selten genutzt – oft, weil Teilnehmende ihre Arbeitgeber nicht informieren wollten.
Die Evaluation des Pilotversuches zeigt insgesamt positive Effekte auf die Arbeitsmarktintegration und empfiehlt, das wirksame Job Coaching künftig in die Regelstrukturen der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu integrieren. Der Pilotversuch wurde am 31.12.2025 beendet.
Weitere Informationen finden Sie im Schlussbericht der Evaluation (PDF, 1 MB, 17.12.2025).