Bundesmassnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials

Der Bundesrat hat im Mai 2019 ein Massnahmenpaket zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Zwei dieser Massnahmen wurden im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) zwischen 2020 und 2026 umgesetzt:

  • Das Impulsprogramm zur Wiedereingliederung von erschwert vermittelbaren und älteren Arbeitslosen (Massnahme 5)
  • Der Pilotversuch «Supported Employment» (Massnahme 6)

Für die beiden Massnahmen standen der ALV zusätzliche Mittel zur Verfügung, um ältere Stellensuchende sowie Stellensuchende, deren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erschwert ist, verstärkt zu unterstützen. 

Darüber hinaus wurden Überbrückungsleistungen bis zur ordentlichen Pensionierung für Ausgesteuerte eingeführt, die nach dem 60. Altersjahr trotz intensiver Bemühungen keine neue Stelle fanden (Massnahme 7).

Informationen zum Massnahmenpaket des Bundesrats

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/institutionen-medien/projekte-massnahmen/bundesmassnahmen_2020_2022.html