Medienmitteilung (20.01.2026):
Neues Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen: Aufruf zur Nutzung der eServices
Über den Jahreswechsel 2025/2026 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO mit der Leistungsart Arbeitslosenentschädigung den letzten und umfangreichsten Einführungsschritt des neuen Systems ASAL 2.0 zur Abwicklung und Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung eingeführt. Die Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der Arbeitslosenversicherung wurden ab Oktober 2025 frühzeitig über die Inbetriebnahme dieses neuen Auszahlungssystems über den Jahreswechsel informiert.
Seit dem 6. Januar 2026 arbeiten die Arbeitslosenkassen ausschliesslich mit dem neuen Auszahlungssystem. ASAL 2.0 bildet die neue zentrale Plattform für die Abwicklung und Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Einführung dieses Systems ist ein wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung und die nachhaltige Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz.
Technische Probleme weitgehend gelöst
In der Startphase traten technische Probleme auf. Diese konnten in der Zwischenzeit durch die Spezialisten des SECO weitgehend gelöst werden, verursachten jedoch einen Arbeitsstau bei den Arbeitslosenkassen. Zudem führt die Einführung von ASAL 2.0 für die Arbeitslosenkassen zu einem vorübergehend erhöhten operativen Aufwand und damit zu einer längeren Dossierbearbeitungszeit.
Gesicherte Auszahlungen
Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ist gesetzlich garantiert. Auch während der aktuellen Einführungs- und Stabilisierungsphase bleibt dieser vollumfänglich bestehen. Es ist für die Versicherten nicht nötig, bei den Arbeitslosenkassen nachzufassen.
Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung erfolgt gemäss Artikel 30 der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) in der Regel innerhalb des folgenden Monats. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht das SECO davon aus, dass die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigungen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zahlungsfrist gewährleistet ist. Sollten sich relevante Änderungen ergeben, würde das SECO zeitnah informieren.
Digitale Übermittlung zur rascheren Auszahlung
Um einen Beitrag zu möglichst raschen Auszahlungen zu leisten, empfiehlt das SECO, das Formular «Angaben der versicherten Person» (AvP) konsequent über den entsprechenden eService auf der Stellen- und eService-Plattform Job-Room einzureichen. Die digitale Übermittlung ermöglicht eine raschere Verarbeitung der Angaben und unterstützt die Arbeitslosenkassen dabei, die aktuell hohen Arbeitsvolumen schrittweise abzubauen. Eine direkte Kommunikation des SECO an die versicherten Personen per E-Mail erfolgt am 20. Januar 2026.