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ASAL 2.0: Informationen für Versicherte

Tab - Kurzarbeitsentschädigung

ASAL 2.0: Informationen für Versicherte

Nach der Einführung des neuen Abwicklungs- und Auszahlungssystems der Arbeitslosenkassen ASAL 2.0 empfiehlt das SECO den versicherten Personen, ihre Angaben elektronisch auf Job-Room einzureichen. 

Informieren Sie sich unter Inbetriebnahme von ASAL 2.0: Informationen für Versicherte

 

Die EU-Verordnung 883/2004

Die EU-Verordnung 883/2004

Die Delegationen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments haben sich vorläufig über eine Revision der Verordnung 883/2004 (Koordinierung der Systeme der Sozialversicherungen) geeinigt. Die Schweiz verfolgt diese Arbeiten eng.

Mehr Infos unter: Die EU-Verordnung 883/2004

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Aktuelles

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Arbeitslosenversicherung: überwiegend positive Bewertung mit einzelnen Optimierungspotenzialen

Vier von fünf Stellensuchenden sind mit der Beratung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sowie mit der zuverlässigen Auszahlung der Taggelder durch die Arbeitslosenkassen zufrieden. Das SECO hat die Ergebnisse zweier Umfragen am 6. Oktober 2025 publiziert. Auch die digitalen Angebote der Arbeitslosenversicherung (ALV) werden von vielen Nutzenden geschätzt.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt April 2026

Die Zahl der Arbeitslosen verringerte sich im April 2026 gegenüber dem Vormonat um 3’353 (-2,3%) auf 142’902. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 12’801 (+9,8%). Die Arbeitslosenquote sank im April 2026 gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 3,0%.

Die EU-Verordnung 883/2004

Die Delegationen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments haben sich vorläufig über eine Revision der Verordnung 883/2004 (Koordinierung der Systeme der Sozialversicherungen) geeinigt. Die Schweiz verfolgt diese Arbeiten eng.

Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 24 Monaten

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 beschlossen, die aktuell auf 24 statt der gesetzlich vorgesehenen 12 Monate festgelegte Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein weiteres Mal zu verlängern. Diese Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027.

Neues Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen: Auszahlungen trotz technischer Probleme sichergestellt

Nach der Einführung des neuen Auszahlungssystems der Arbeitslosenkassen ASAL 2.0 kam es zu erheblichen technischen Problemen. Trotz diesen Umständen wurden bis Ende Januar 2026 rund 363 Mio. Franken an Arbeitslosenentschädigungen ausbezahlt, was dem erforderlichen Umfang entspricht. Das SECO bedauert allfällige Verzögerungen.

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https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home.html