Die ALK zahlt die Taggelder der Arbeitslosentschädigung aus und ist zuständig für Informationen bezüglich
- Anspruch auf Taggelder;
- Berechnung von Taggeldern (inkl. Zwischenverdienst);
- Einstellung der Anspruchsberechtigung bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit (z. B. wenn Sie kündigen, ohne eine
neue Stelle in Aussicht zu haben).
Während des Prozesses für die Anmeldung zur öffentlichen Arbeitsvermittlung werden Sie über die Ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten ALK informiert. Sie können eine ALK frei wählen und sind dann während der gesamten Rahmenfrist (Dauer 2 Jahre) an diese gebunden. Ein Wechsel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die ALK klärt Ihre Anspruchsberechtigung ab und zahlt die Ihnen zustehenden Leistungen monatlich aus. Um diese Auszahlungen zu erhalten, müssen Sie bei der gewählten ALK die folgenden Dokumente einreichen:
- das Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung»
- die Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre
- die weiteren Informationen, welche die Arbeitslosenkasse verlangt
- das Formular «PD U1», sofern Sie aus einem EU/EFTA-Mitgliedstaat in die Schweiz kommen
Reichen Sie alle notwendigen Dokumente jeweils so früh wie möglich und vollständig ausgefüllt ein. So kann Ihre ALK die Höhe Ihrer Entschädigung ohne Verzögerungen festlegen und auszahlen.